Landwirtschaftliche Pacht
Pachtobjekt ist hier ein landwirtschaftliches Gewerbe oder Grundstücke, welche zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden. Ausserdem ist es möglich, dass der Pachtzins oder Teile davon in landwirtschaftlichen Produkten (z.B. Obst oder Milch) abgegolten wird.
Für Pachtverträge über landwirtschaftliche Gewerbe oder Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung gilt das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) sowie die Pachtzinsverordnung, sofern diese besondere Regeln vorsehen; ansonsten gilt das OR.







