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Rechte des Verpächters

Der Verpächter hat v.a. folgende Rechte:

  • Er hat ein Kontrollrecht,
    • ob der Pächter die Pachtsache sorgfältig behandelt und für eine nachhaltige Ertragsfähigkeit sorgt (OR 283).
    • sofern der Pachtzins auf dem Geschäftsergebnis beruht, hat der Pächter ihm Einblick in die Geschäftsbücher und -belege zu gewähren.

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