Der Pächter kann Ersatz fordern für Anstrengungen, welche über die gehörige Bewirtschaftung hinausgehen.
Kein Ersatz ist zu leisten für die Erhaltung bzw. Verbesserung der Rentabilität, da dies eine Pächterpflicht ist.
Gemäss OR 299b Abs. 3 steht dem Pächter eine Entschädigung für Mehrwerte (entsprechend den erstellten Protokollen) zu, welche sich aus seinen Aufwendungen und seiner Arbeit ergeben.